Ihr Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordinator im Großraum Nürnberg
Ein SiGeKo ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Er kontrolliert die Planung und Umsetzung verschiedener Maßnahmen und Schutzpläne auf der Baustelle im Sinne der Baustellenverordnung.
Die Bestellung des SiGeKo wird durch die Baustellenverordnung (BaustellV) geregelt. Ein SiGe-Koordinatror ist nach § 3 BaustellV dann erforderlich, wenn auf einer Baustelle (egal ob gewerblich oder privat genutzt) mehrere Arbeitgeber tätig sind. Der Bauherr kann diese Aufgabe selbst erfüllen, wenn er die entsprechenden Kompetenzen und Weiterbildung mitbringt. Falls nicht ist er dazu verpflichtet, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.
Der SiGeKo muss bereits während der Planungsphase bestellt werden, um die konkreten Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu erarbeiten. Die Beauftragung sollte spätestens dann stattfinden, wenn klar ist, dass nach § 3 BaustellV kein Weg an einem SiGeKo vorbei führt.
Ein SiGeKo muss auch vor Ort auf der Baustelle sein um die Einhaltung der Sicherheitskonzepte zu überprüfen.Eine gesetzliche Grundlage, wie oft ein SiGeKo auf der Baustelle sein muss, gibt es nicht.
In der Praxis entscheiden die Gegebenheiten vor Ort, wie oft der SiGe-Koordinator auf die Baustelle muss. Je anspruchsvoller die Planung, Koordination und Überwachung, desto häufiger sollte ein SiGeKo auf der Baustelle erscheinen, z.B. einmal wöchentlich. Für weniger anspruchsvolle, das heißt für weniger gefährliche Arbeitsumgebungen auf dem Bau, bietet sich ein zweiwöchentlicher Turnus an.
Ein SiGeKo verfügt grundsätzlich über keinerlei Weisungsbefugnis. Er ist lediglich beratend bzw. unterstützend tätig. Er kann, selbst bei Verstößen gegen den SiGe-Plan, den Bauherrn nur darauf hinweisen. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Bauherr dem SiGe-Koordinator ausdrücklich eine Weisungsbefugnisse zuspricht.